Unsere Ausstellungstermine im WRV e.V.

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Gasthaus "Zur Post“

Kleinenborstel 7

27327 Martfeld

___________Einlass in Martfeld ab 9:00 Uhr___________  

Einlass nur unter Vorlage der tierärztlichen Befreiung nach §10 TierSchHuV bzw. Qualzuchtbefreiungsnachweiß





Sehr geehrte Aussteller,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Ausstellung am 01.02.2026 in Martfeld aufgrund der Witterungsverhältnisse abgesagt wurde.
Wir bedauern diese Umstände und hoffen, Sie zu einem späteren Zeitpunkt begrüßen zu können.
Liebe Grüße, euer WRV-Team





Das mitbringen von Getränken und Speisen ist nicht erwünscht.

Wir bitten um Verständnis, da in all unseren Gaststätten für Verpflegung gesorgt ist. 


Gaststätte::
Ristorante da mé
Albert-Schweitzer-Str.4
64560 Riedstadt


______Einlass in Riedstadt um 10:00 Uhr________

Einlass nur unter Vorlage der tierärztlichen Befreiung nach §10 TierSchHuV bzw. Qualzuchtbefreiungsnachweiß

 


♦ 08.02.2026

 


 

 

 Das mitbringen von Getränken und Speisen ist nicht erwünscht.

Wir bitten um Verständnis, da in all unseren Gaststätten für Verpflegung gesorgt ist.




Gaststätte:

Siedler Klause

Michaelstraße 19

52477 Alsdorf


_______Einlass in Alsdorf um 10:00 Uhr______

Einlass nur unter Vorlage der tierärztlichen Befreiung nach §10 TierSchHuV bzw. Qualzuchtbefreiungsnachweiß






♦ 22. Februar 2026












 Das mitbringen von Getränken und Speisen ist nicht erwünscht.

Wir bitten um Verständnis, da in all unseren Gaststätten für Verpflegung gesorgt ist. 



Gaststätte:

Schonebeckshof
Napoleonsweg 20 

46286 Dorsten


_______Einlass in Dorsten um 10:00 Uhr_________

Einlass nur unter Vorlage der tierärztlichen Befreiung nach §10 TierSchHuV bzw. Qualzuchtbefreiungsnachweißes.



♦ 08.03.2026














Das mitbringen von Getränken und Speisen ist nicht erwünscht. Wir bitten um Verständnis, da in all unseren Gaststätten für Verpflegung gesorgt ist.



Wichtige Informationen: 


Wir weisen Sie darauf hin, dass auf unseren Ausstellungen die Bestimmungen gemäß Paragraph 10, Tierschutz- Hundeverordnung einzuhalten sind!
Dies bedeutet insbesondere, dass dem Hund dauerhaft Wasser zur Verfügung gestellt werden muss, um dies zu gewährleisten sorgen wir für fließend Wasser.
Des Weiteren darf der Hund nicht in einer geschlossenen Transportbox liegen,
es dürfen keine Würgehalsbänder oder Reizstromgeräte verwendet werden,
und den Hunden darf keine Gewalt angetan werden.


Zuwiderhandlungen werden durch uns mit sofortigem Ausschluss von der Ausstellung geahndet!



Auf unseren Ausstellungen ist jeder herzlich Willkommen.
Um bei uns auszustellen müssen sie kein Mitglied sein!
 

Sie können auf unseren Ausstellungen mehr als ein Titel melden.(Doppelausstellung) 

Ferner können sie auch bei uns Championate bekommen.

Diese werden in Ihrem Nachweisheft eingetragen und Sie bekommen eine Urkunde über Ihre errungenen Championate.

Bei Fragen helfen wir Ihnen sehr gerne weiter.

Dies gilt für alle unsere Ausstellungen.